LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.02.2009 - 4 R 346/06
Überprüfung der Umwertung von Bestandsrenten des Beitrittsgebietes, Anwendbarkeit bestehender gesetzlicher Regelungen für
sozialrechtliche Überprüfungsverfahren, Aufhebung rechtswidriger Bescheide
1. Dass nach §
307a Abs.
8 SGB VI eine Überprüfung nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen vorgenommen werden kann, muss und kann nicht bedeuten,
dass deshalb die für sozialrechtliche Überprüfungsverfahren bestehenden gesetzlichen Regelungen außer Kraft gesetzt werden.
2. Auch ein rechtswidriger Bescheid über die Rücknahme eines seinerseits rechtswidrigen leistungsgewährenden Bescheids kann
im Rahmen eines Zugunstenverfahrens nach § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X aufgehoben werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 32 Abs. 1
,
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1
,
SGB X § 45
,
SGB X § 48
,
Vorinstanzen: SG Frankfurt (Oder) 25.01.2006 S 9 RA 567/03