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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.11.2008 - 8 R 1753/05
Einbeziehung von Ingenieuren in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, schwerpunktmäßiger Einsatz entsprechend ihrem Berufsbild
Ingenieure erfüllen die sachliche Voraussetzung für eine Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz nur dann, wenn entsprechend ihrem Berufsbild der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten im produktionsbezogenen ingenieurtechnischen Bereich lag, diese Tätigkeiten somit die Aufgabenerfüllung prägten. Lag der Schwerpunkt dagegen in anderen Bereichen, zB. im wirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Bereich, waren die Ingenieure nicht schwerpunktmäßig entsprechend ihrem Berufsbild tätig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AAÜG § 1
Vorinstanzen: SG Potsdam 05.10.2005 S 17 RA 674/04
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 05. Oktober 2005 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: