LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2008 - 16 AL 113/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Vorliegen eines Dauerbeschäftigungsverhältnisses
Ein Dauerarbeitsverhältnis bzw. ein Dauerbeschäftigungsverhältnis kann nur dann vorliegen, wenn sich die einzelnen Arbeitseinsätze
von Beginn an mit gewissen Abständen vereinbarungsgemäß wiederholen, wobei den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
ein Rahmenvertrag zugrunde liegen muss oder eine sonstige auch stillschweigende Abrede, aus der sich ergibt, dass die Rechtsbeziehung
auf Dauer angelegt sein soll. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 09.11.2006 S 60 AL 6437/04-80