LSG Chemnitz, Beschluss vom 26.07.2006 - 3 B 301/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, angemessene Unterkunftskosten bei selbst genutztem Doppelhaus
Die Verwertung eines Doppelhausgrundstücks ist auch durch Vermietung der unangemessen großen Immobilie möglich. Eine solche
Vermietung der selbst bewohnten Immobilie führt dabei nicht notwendig stets zu einer Verminderung der eigenen Unterkunftskosten
und stellt damit auch nicht notwendig eine Kostensenkungsmaßnahme im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II dar, weil § 22 SGB
II nur Rechtsgrundlage für die Übernahme der Kosten der eigenen Wohnung des Hilfebedürftigen ist. Stehen jedoch im Eigentum
des Hilfebedürftigen weitere, von ihm nicht bewohnte Wohnungen, so sind deren Kosten von vornherein nicht nach § 22 SGB II
zu übernehmen und Einnahmen aus deren Vermietung lediglich Einkommen im Sinne von § 11 SGB II, aber keine Maßnahme zur Senkung
von eigenen, unangemessen hohen Unterkunftskosten im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 11 Abs. 1 § 12 Abs. 1 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 S. 2
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WoBauG 2
Vorinstanzen: SG Leipzig 19.10.2005 S 5 AS 722/05 ER