LSG Chemnitz, Urteil vom 15.05.2008 - 2 U 175/06
Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung, Entfernung des Unfallorts vom Arbeitsort als Indiz für eine eigenwirtschaftliche
Tätigkeit
Eine eigenwirtschaftliche und unversicherte Unterbrechung der versicherten Verrichtung zum Zeitpunkt des Unfalls kann nicht
ohne weiteres aus der Entfernung des Unfallorts vom eigentlichen Arbeitsort abgeleitet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Dresden 04.09.2006 S 5 U 245/03