LSG Chemnitz, Urteil vom 08.05.2008 - 3 AL 89/06
Sozialversicherungspflicht, Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit in der Künstlersozialversicherung
Die Grundsätze der Abgrenzung zwischen einer abhängigen Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit gelten auch für Künstler
und Künstlerinnen. Auch dann, wenn der Künstler kein internationaler Star ist, kann sein Engagement als selbstständige Tätigkeit
gewertet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
,
SGB V §
1 Abs.
1 Nr.
1, § 183 Abs.
1 S. 1, § 183 Abs.
3, §
5 Abs. 1 Nr.
1
Vorinstanzen: SG Leipzig 09.02.2006 S 8 AL 221/05