LSG Hamburg, Beschluss vom 29.05.2006 - 5 B 77/06
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende
Wird gegen Bescheide, die eine Erstattung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Gegenstand haben, Widerspruch
oder Anfechtungsklage erhoben, so kommt dem eine aufschiebende Wirkung zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 39 Nr. 1
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Vorinstanzen: SG Hamburg 01.03.2006 S 62 AS 394/06 ER