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LSG Hessen, Urteil vom 25.03.2011 - 5 R 203/09
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Eintritt der Erwerbsminderung vor Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
Für den Eintritt der Erwerbsminderung ist allein entscheidend, ab welchem Zeitpunkt das Leistungsvermögen wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr für eine Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausreicht und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind; ist die Erwerbsminderung vor der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eingetreten, besteht kein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
,
Vorinstanzen: SG Darmstadt 24.04.2009 S 6 R 259/05
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 24. April 2009 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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