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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2015 - 2 AS 1543/15
Erbringung von Grundsicherungsleistungen nach SGB II Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Fehlende Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit Verfügung über anrechenbares Vermögen
Ist es nicht ersichtlich, mit welchen finanziellen Mitteln der Antragsteller über einen Zeitraum von deutlich mehr als einem Jahr seinen unmittelbaren Lebensunterhalt bestritten hat, geht dies zu Lasten der Glaubhaftmachung von Hilfebedürftigkeit.
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4
,
ZPO § 920 Abs. 2
,
SGB II § 9 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Dortmund 24.08.2015 S 33 AS 2603/15 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 24.08.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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