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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2014 - 2 AS 2314/13
Leistung zur Eingliederung in Arbeit Übernahme von Weiterbildungskosten für eine berufliche Bildungsmaßnahme (hier: Umschulung zum mathematisch-technischen Softwareentwickler zu Gesamtkosten in Höhe von 26.900 EUR) Erforderlichkeit einer beruflichen Weiterbildung zur Eingliederung in die Arbeit bei Vorliegen eines die Erwerbstätigkeit ermöglichenden Berufsabschlusses
Verfügt der Arbeitssuchende über einen Berufsabschluss, auf dessen Grundlage er auch weiterhin erwerbstätig sein könnte, bedarf es nicht vorrangig einer beruflichen Weiterbildung zu einem neuen Beruf. Es kann vielmehr auch eine Zuweisung des Arbeitssuchenden zur Jobbörse erfolgen, ergänzend auf alternative Fortbildungsmaßnahmen in einem vom Arbeitssuchenden bereits erlernten Beruf, sowie auf die Möglichkeit der Gewährung eines Eingliederungszuschusses an einen zukünftigen Arbeitgeber abgestellt werden.
Normenkette:
SGB II § 16 Abs. 1 S. 2
,
SGB III § 81 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 153 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Köln 14.11.2013 S 25 AS 4572/12
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts vom 14.11.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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