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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.11.2015 - 3 R 675/15
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage Einstweiliger Rechtsschutz Verrechnung einer Forderung wegen Beitragsansprüchen gegen den Rentenanspruch bei Insolvenz der Versicherten Nachweis über durch Verrechnung entstehende Hilfebedürftigkeit
Mit Beitragsansprüchen kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird (§ 51 Abs. 2 SGB I).
Fundstellen: NZS 2016, 72
Normenkette: , ,
SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2
,
SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1
,
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 06.07.2015 S 26 R 1050/15 ER
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.07.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.

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