Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.10.2017 - 7 AS 1269/17
SGB-II-Leistungen Zufluss von Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit Erkennbarkeit der Rechtswidrigkeit einer Bewilligungsentscheidung Grobe Fahrlässigkeit Persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit
1. Der Begünstigte kann sich auf Vertrauen nicht berufen, soweit er die Rechtswidrigkeit der Bewilligungsentscheidung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
2. Grobe Fahrlässigkeit liegt gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
3. Der Betroffene muss einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und deshalb dasjenige nicht beachtet haben, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss.
4. Es ist insoweit auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen des Begünstigten sowie die besonderen Umstände des Einzelfalles abzustellen und ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen.
5. Der Adressat eines Verwaltungsakts ist rechtlich gehalten, einen ihm günstigen Bewilligungsbescheid zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.
Normenkette:
SGB II § 40 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 40 Abs. 2 Nr. 3
,
SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3
Vorinstanzen: SG Duisburg 19.05.2017 S 46 AS 3851/15
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 19.05.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: