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LSG Sachsen, Urteil vom 07.03.2019 - 3 AL 14/17
Kein Anspruch auf Gleichstellung einer Beamtin mit festgestellter begrenzter Dienstfähigkeit mit einem schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IX bei angekündigter weiterer ärztlicher Untersuchung zur Feststellung einer Dienstunfähigkeit
Die festgestellte begrenzte Dienstfähigkeit mit einer abstrakten oder gegebenenfalls konkreten Aussicht auf den Erlass einer Weisung, sich einer weiteren ärztlichen Untersuchung zur Feststellung einer Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit stellen zu müssen, begründet keinen Anspruch des Beamten auf Gleichstellung zum Erhalt des besetzten Arbeitsplatzes.
Normenkette:
SGB IX § 2 Abs. 3
,
SGB IX § 151 Abs. 2 S. 1
, ,
SGB IX § 156 Abs. 1
,
BBG § 44 Abs. 6
,
BBG § 46 Abs. 7 S. 1
,
SächsBG § 50
,
SächsBG § 52 Abs. 1 S. 1
,
SächsBG § 53 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Chemnitz 09.01.2017 S 12 AL 12/16
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 9. Januar 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerin sind von der Beklagten zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.

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