SG Dresden, Urteil vom 07.11.2008 - 6 AS 2026/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen einer Rechtsfolgenbelehrung nach § 31 SGB II
Voraussetzung für eine mögliche Sanktion nach § 31 SGB II ist eine so individuell-konkrete Belehrung, aus der der betroffene
Hilfebedürftige allein aus dem Belehrungstext unmissverständlich entnehmen kann, welche Rechtsfolge ihn im Falle einer Zuwiderhandlung
droht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 20 Abs. 2
,
SGB II § 31 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB II § 31 Abs. 6