SG Landshut, Urteil vom 27.10.2009 - 7 AS 586/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Auskunftspflicht des Hilfebedürftigen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
der Eltern
Nach §
65 Abs.
1 Nr.
2 SGB I bestehen Mitwirkungspflichten nach den §§
60 bis
64 SGB I dann nicht, soweit ihre Erfüllung den Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann. Dies ist hinsichtlich
Nachweisen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern eines Hilfebedürftigen dann der Fall, wen die Anforderung
dieser Unterlagen dritte Personen betrifft, die nicht am Sozialleistungsverhältnis beteiligt sind. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: ,
,
SGB X § 39 Abs. 2
,
SGB II § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a
,
SGB II § 9 Abs. 5
,