SG Oldenburg, Urteil vom 23.10.2009 - 47 AS 38/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides zum Mehrbedarf für Alleinerziehende,
Vertrauensschutz
Die rechtswidrige Versagung des Vertrauensschutzes nach dem § 45 SGB X (hier: Vertrauen auf den Bestand von Bewilligungsbescheiden für einen Mehrbedarf für Alleinerziehende) kann auch im Rahmen
eines Antrages nach § 44 SGB X geltend gemacht werden. Dies stellt keinen Verstoß gegen den Sinn und Zweck des § 44 SGB X dar. Nach § 44 SGB X kann ein bestandskräftiger Rücknahmebescheid auch dann zurückgenommen werden, wenn der Leistungsempfänger auf den Fortbestand
einer rechtswidrigen Leistungsbewilligung vertrauen durfte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 44
,
SGB X § 45 Abs. 1
,
SGB X § 45 Abs. 2 S. 1
,
SGB X § 45 Abs. 2 S. 2
,
SGB II § 21 Abs. 3