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BSG, Urteil vom 23.05.2012 - 14 AS 190/11
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus; Erstattungsfähigkeit von Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben
1. Der Aufenthalt in einem Frauenhaus steht der Erbringung von psychosozialer Betreuung als Leistung zur Eingliederung nach dem SGB 2 nicht grundsätzlich entgegen.
2. Die Erstattungspflicht des kommunalen Trägers am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts außerhalb eines Frauenhauses (Herkunftskommune) erfasst auch Kosten wegen eines Aufenthalts in einem Frauenhaus, die nach einer weiteren Flucht aus einem anderen Frauenhaus entstehen.
Normenkette:
SGB II § 36a
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 21.10.2011 L 12 AS 3169/10 , SG Stuttgart 31.05.2010 S 25 AS 6915/08
Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2011 und das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 31. Mai 2010 geändert, soweit die Beklagte zur Zahlung von Zinsen an den Kläger verurteilt worden ist.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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