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BSG, Beschluss vom 13.07.2015 - 4 AS 74/15
Grundsicherungsleistungen Überweisung auf das Konto nur eines Bedarfsgemeinschaftsmitglieds Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
1. Selbst dann, wenn Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ggf. auf das Konto nur eines Bedarfsgemeinschaftsmitglieds überwiesen werden, bleiben sie jedoch Leistungen der einzelnen Bedarfsgemeinschaftsmitglieder, auf die diese einen individuellen Anspruch haben.
2. Eine Berechtigung zum Rückgriff auf deren Leistungen erhält der Gläubiger durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss jedoch nicht.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 27.01.2015 L 11 AS 19/14 , SG Hannover S 7 AS 3793/12
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. Januar 2015 wird als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 1331,74 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: