Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 24.04.2018 - 5 R 358/17
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit Grundsatzrüge Bereits geklärte Rechtsfrage Rückwirkende Leistungen
1. Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn die Antwort praktisch außer Zweifel steht, sich z.B. unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder bereits höchstrichterlich geklärt ist.
2. Nach dem Wortlaut des § 44 Abs. 4 S. 1 SGB X werden Sozialleistungen längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht.
3. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
,
SGB X § 44 Abs. 4 S. 1 und S. 3
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 17.10.2017 L 13 R 3979/16 , SG Karlsruhe 27.09.2016 S 13 R 926/16
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2017 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschlussverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: