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BSG, Urteil vom 28.06.2018 - 5 AL 1/17
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung Vorrangigkeit der Versicherungspflicht wegen einer entgeltlichen Beschäftigung für eine Forschungstätigkeit bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft
1. Bei der Abgrenzung von Tätigkeiten, die vorwiegend auf ideellen Beweggründen beruhen, ist die Erwerbsabsicht ein wesentliches Kriterium.
2. Entgeltlichkeit ist kein absolut zwingendes Kriterium abhängiger Beschäftigung; sie ist aber typusbildend für die abhängige Beschäftigung, denn regelhaft liegt der Ausübung einer Beschäftigung ein Erwerbszweck zugrunde.
3. Nur wenn eine Forschungstätigkeit eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ist, kommt ihr als Beschäftigung i.S. von § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III sozialversicherungsrechtliche Relevanz zu; die Tätigkeit muss gerade deshalb ausgeübt werden, um Erwerbseinkommen zu erzielen.
Normenkette:
SGB III § 25 Abs. 1 S. 1
,
SGB III § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
,
SGB III § 28a Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: LSG Hessen 18.08.2017 L 7 AL 36/16 , SG Marburg 22.03.2016 S 2 AL 64/14
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. August 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

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