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LSG Bayern, Urteil vom 25.04.2017 - 11 AS 873/15
SGB-II-Leistungen Kosten für eine Wohnungssuche Zusicherung durch kommunalen Träger Kosten für Zeitungsinserate oder Besichtigungsfahrten
1. Nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II können Wohnungsbeschaffungskosten bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden.
2. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann (§ 22 Abs 6 Satz 2 SGB II).
3. Wohnungsbeschaffungskosten sind dabei nur solche Aufwendungen, die mit dem Finden und Anmieten der Wohnung verbunden sind.
4. Als Wohnungsbeschaffungskosten denkbar und übernahmefähig sind dabei jedenfalls Kosten für Zeitungsinserate oder Besichtigungsfahrten.
Normenkette:
SGB VI § 22 Abs. 6 S. 1-2
Vorinstanzen: SG Nürnberg 30.10.2015 S 19 AS 705/15
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.10.2015 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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