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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.07.2015 - 3 R 442/12
Lehrstuhlvertretung an einer Universität durch einen freiberuflichen Rechtsanwalt Halbes Lehrdeputat Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Vertretungsprofessur Beschäftigung an der Universität als Lehrstuhlvertretung mit halben Lehrdeputat keine berufsspezifische anwaltliche Beschäftigung
Eine mehrere Monate umfassende und mit 2.100 EUR monatlich vergütete Lehrstuhltätigkeit (reine Lehrtätigkeit) eines freiberuflichen Rechtsanwalts an einer Universität ist versicherungspflichtig und nicht von der Versicherungspflicht zu befreien.
Normenkette:
SGB VI § 6 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB VI § 6 Abs. 5 S. 2
Vorinstanzen: SG Münster 23.03.2012 S 4 R 895/10
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 23.03.2012 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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