Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2015 - 6 AS 974/14
Klage gegen die endgültige Festsetzung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und gegen einen Erstattungsbescheid Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an den Sohn und die Mutter des Leistungsempfängers
Sind die Unterhaltszahlungen des Leistungsempfängers an seinen Sohn weder in einem Unterhaltstitel noch in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegt, können diese vom anrechenbaren Einkommen nicht in Abzug gebracht werden. Auch Unterhaltszahlungen an die Mutter aufgrund einer gegenüber dem Ausländeramt abgegebene Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG können nicht vom Einkommen abgesetzt werden. Diese Unterhaltszahlungen sind (ebenfalls) nicht als Unterhaltsverpflichtungen im Sinne von § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II a.F. anzuerkennen.
Normenkette:
SGB III § 328 Abs. 3
,
SGB II i.d.F. v. 20.07.2006 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7
,
AufenthG § 68 Abs. 1 S. 1
, ,
SGB X § 24 Abs. 1
,
SGB X § 41 Abs. 1 Nr. 3
,
GG Art. 3 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Köln 13.03.2014 S 25 AS 4105/12
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.03.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: