SG Freiburg, Urteil vom 31.07.2009 - 12 AS 2626/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Tilgung eines Mietkautionsdarlehens
Zwar sieht § 22 Abs. 3 S. 3 SGB II im Gegensatz zu § 23 Abs. 1 SGB II keine Ermächtigungsgrundlage zugunsten der Sozialleistungsträger
zur zwangsweisen Tilgung von Mietkautionsdarlehen vor. Daraus folgt jedoch nicht, dass ein Leistungsbezieher zugleich daran
gehindert ist, bestehende Darlehensverbindlichkeiten freiwillig zu tilgen. Ein Verbot der freiwilligen Tilgung von Schulden
kennt weder die Rechtsordnung generell, noch das SGB II. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 22 Abs. 3