SG Freiburg, Urteil vom 19.05.2009 - 13 AS 5122/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Prüfung der Hilfebedürftigkeit, Verteilung des Einkommens innerhalb der Bedarfsgemeinschaft
nach der horizontalen Berechnungsmethode
Innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ist der individuelle Anspruch des einzelnen Partners auf Alg II nach dem Verhältnis seines
Bedarfs zum Gesamtbedarf zu berechnen (horizontale Berechnungsmethode) und nicht nach Ermittlung der individuellen Bedarfe
der Partner nur das überschießende Einkommen zu verteilen (vertikale Berechnungsmethode). Der für die Bedarfsanteilsmethode
bzw. horizontale Methode zu ermittelnde Bedarf der zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kinder ist dabei unter Berücksichtigung
ihres Einkommens aus Kindergeld und Unterhalt zu ermitteln. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 33
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
,
SGB II § 41 Abs. 1
,
SGB II § 9 Abs. 2 S. 1
,
SGB II § 9 Abs. 2 S. 2
,
SGB II § 9 Abs. 2 S. 3