Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 23.08.1995 - 3 RK 7/95
Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung, vorrangige Verpflichtung Familienangehöriger im Heil- und Hilfsmittelbereich
1. Ein elektronisches Lese-Sprechgerät ist als Hilfsmittel für Blinde in der Krankenversicherung anzusehen. Wenn die Krankenkasse jedoch ein Lese-Sprechgerät zur Verfügung stellt, das auch als PC genutzt werden kann, so bleibt ihr vorbehalten, die auf den PC entfallenden Kosten als Eigenanteil des Versicherten zu fordern.
2. Die Verwaltungsübung, ein Lese-Sprechgerät alleinstehenden Blinden zu gewähren und andere Blinde hinsichtlich des normalen Informationsbedarfs auf ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zu verweisen, ist nicht gerechtfertigt. Gemessen am Wert der kostenlosen Familienversicherung ist der Zeitaufwand unzumutbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: DB 1996, Beil. 14 S. 7, MDR 1996, 292, SozR 3-2500 § 33 Nr. 16
Normenkette:
SGB V § 12 Abs. 1 § 33 Abs. 1 S. 1 § 32 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Berlin 11.01.1995 , SG Berlin 20.05.1994

Entscheidungstext anzeigen: