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BSG, Beschluss vom 12.12.2018 - 6 KA 6/18 B
Verlängerung der Frist zur Nachbesetzung einer Stelle in einem Medizinischen Versorgungszentrum Umwandlung einer genehmigten Anstellung in eine Zulassung
1. Mit § 95 Abs. 9b SGB V wird die Möglichkeit gegeben, eine nicht mehr benötigte Anstellung wirtschaftlich zu "verwerten".
2. Wenn eine Umwandlung durchgeführt worden ist und dem ehemals angestellten Arzt die Zulassung erteilt worden ist, ist die "Verwertung" jedoch abgeschlossen.
Normenkette:
SGB V § 95 Abs. 9b
Vorinstanzen: LSG Bayern 06.12.2017 L 12 KA 79/16 , SG München 01.07.2016 S 49 KA 408/15
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2017 (L 12 KA 79/16) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 60 000 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: