LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2003 - 11 RJ 511/03
Entgeltpunktebegrenzung nach § 22b FRG
Eine Begrenzung der anrechenbaren Zeiten nach dem Fremdrentengesetz auf 25 Entgeltpunkte kann der Regelung des § 22b Abs. 1 S. 1 FRG für den Fall, dass für einen Berechtigten eine Altersrente aus eigener Versicherung bewilligt und eine Hinterbliebenenrente
aus der Versicherung des verstorbenen Ehegatten anerkannt ist, nicht entnommen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: FRG § 22b Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 21.01.2003 S 2 RJ 3492/02