LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2003 - 11 RJ 514/03
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
Die Beklagte hat aus dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs die Kosten des vom Kläger nach Aufklärung
für erledigt erklärten Widerspruchsverfahrens zu erstatten, wenn sie durch eine falsche Rechtsmittelbelehrung bei einem Bescheid,
der nach §
86 SGG Gegenstand des bereits anhängigen Widerspruchsverfahrens geworden ist, einen unzulässigen Widerspruch provoziert. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 63
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 17.12.2002 S 9 RJ 1875/02