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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2009 - 12 AS 5297/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Ausländer mit sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergebenden Aufenthaltsrecht; Vereinbarkeit mit EU-Recht
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sind insgesamt als Sozialhilfeleistungen im Sinne von Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten anzusehen, der es einem Mitgliedsstaat in Abgrenzung zu der Rechtsprechung des EuGH ausdrücklich erlaubt, andere Unionsbürger als Arbeitnehmer, Selbstständige oder Personen, denen dieser Status erhalten bleibt, sowie deren Familienangehörige vom Anspruch auf "Sozialhilfe" auszunehmen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
Richtlinie 2004/38/EG Art. 24 Abs. 2
,
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 22.10.2009 S 3 AS 6394/09 ER
Die Beschwerde gegen den Beschluss des SG Stuttgart vom 22.10.2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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