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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2012 - 13 AS 2954/11
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Teilauszahlungen aus Lebensversicherungen als Vermögen
1. Teilauszahlungen aus Lebensversicherungen senken nicht nur den Verkehrswert der Versicherung in Form des Rückkaufswerts, sondern auch den wirklichen Wert des zu bewertenden Vermögensgegenstandes (Substanzwert).
2. Bei der Prüfung, ob die Verwertung einer Lebensversicherung offensichtlich unwirtschaftlich ist (§ 12 Abs. 3 Nr. 6 Alt. 1 SGB II), sind Teilauszahlungen zu berücksichtigen und im Rahmen der vorzunehmenden Gegenüberstellung von eingezahlten Beiträgen und Rückkaufswert von den eingezahlten Beiträgen in Abzug zu bringen.
1. Teilauszahlungen aus Lebensversicherungen senken nicht nur den Verkehrswert der Versicherung in Form des Rückkaufswerts, sondern auch den wirklichen Wert des zu bewertenden Vermögensgegenstandes (Substanzwert).
2. Bei der Prüfung, ob die Verwertung einer Lebensversicherung offensichtlich unwirtschaftlich ist (§ 12 Abs. 3 Nr. 6 Alt. 1 SGB II), sind Teilauszahlungen zu berücksichtigen und im Rahmen der vorzunehmenden Gegenüberstellung von eingezahlten Beiträgen und Rückkaufswert von den eingezahlten Beiträgen in Abzug zu bringen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 1
,
SGB II § 12 Abs. 4 S. 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 31.03.2011 S 8 AS 419/10
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 31. Mai 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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