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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2019 - 1 AS 4370/18
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit einem beruflich bedingten Umzug Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung
Eine Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit einem auch beruflich bedingten Umzug setzt voraus, dass vor der Durchführung des Umzugs ein Antrag auf Zusicherung der Übernahme der Aufwendungen gestellt und der Leistungsträger die Erteilung einer vorherigen Zusicherung und damit einer Zusage der Leistungsgewährung rechtswidrig abgelehnt oder eine fristgerecht mögliche Entscheidung treuwidrig verzögert hat.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 6 S. 1 und S. 2
,
SGB II § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
,
SGB III § 44 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Freiburg 06.12.2018 S 16 AS 5485/18 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 06.12.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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