LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.1995 - 2 J 2065/94
Benennung einer Verweisungstätigkeit bei Erwerbsunfähigkeit
Für die Beurteilung, ob ein Versicherter der Gruppe mit dem Leitbild des angelernten Arbeiters im unteren Bereich oder der
Gruppe mit dem Leitbild des ungelernten Arbeiters berufs- oder erwerbsunfähig ist, die konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten
nicht erforderlich, wenn er seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben und auch sonst nur noch leichte körperliche Arbeiten
mit weiteren Einschränkungen verrichten kann. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RVO § 1246 Abs. 2 S. 2 § 1247 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 31.08.1994 S 9 J 2419/92