LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2003 - 2 RJ 574/02
Verweisbarkeit eines Schreiners beim Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente
Ein selbständiger Schreiner ist zumutbar auf die Tätigkeit einer gehobenen Bürohilfskraft zu verweisen, welche nach Vergütungsgruppe
VIII Fallgruppe 1a BAT entlohnt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe - XX - 21.01.2002