Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.2010 - 3 AS 3759/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Berücksichtigung von Nebenkostenerstattungen auch bei Darlehen Dritter
Gemäß § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II mindern Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten für Unterkunft und Heizung teilweise durch Darlehen Dritter finanziert worden sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 4
Vorinstanzen: SG Mannheim 01.07.2009 S 10 AS 3363/08
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 1. Juli 2009 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: