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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2013 - 9 R 5008/11
Nachweis von Beitragszeiten in Ungarn nach dem Fremdrentenrecht
Der Nachweis von Beitragszeiten aufgrund einer im Vertreibungsgebiet (hier: Ungarn) ausgeübten Beschäftigung ist nicht durch Vorlage des Arbeitsbuches und eines Rentenbescheides des ausländischen Rentenversicherungsträgers erbracht. Auch für Beschäftigungszeiten in Ungarn bedarf es eines konkreten und detaillierten Nachweises von Arbeitsunterbrechungstatbeständen.
Der Nachweis von Beitragszeiten aufgrund einer im Vertreibungsgebiet (hier: Ungarn) ausgeübten Beschäftigung ist nicht durch Vorlage des Arbeitsbuches und eines Rentenbescheides des ausländischen Rentenversicherungsträgers erbracht. Auch für Beschäftigungszeiten in Ungarn bedarf es eines konkreten und detaillierten Nachweises von Arbeitsunterbrechungstatbeständen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
FRG § 15
,
FRG § 23 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Mannheim 25.10.2011 S 12 R 3531/10
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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