LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2004 - 11 KR 1886/03
Kostenübernahme für Brustverkleinerungsoperationen durch die gesetzliche Krankenversicherung
Eine chirurgische Behandlung im Bereich der Brust darf stets nur die ultima ratio sein, d.h. vor der Durchführung einer Brustverkleinerungsoperation
sind sämtliche Behandlungsalternativen durchzuführen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 31.03.2003 S 5 KR 2719/02