LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2004 - 11 KR 4487/03
Richterliche Nachprüfbarkeit neuartiger Verfahren in der Krankenhausbehandlung
Neuartige Verfahren bedürfen im Krankenhaus grundsätzlich keiner vorherigen Zulassung. Die Gerichte prüfen nur, ob die Notwendigkeit
bestand, genau diese Therapie zu wählen, wobei dies bei einer Therapie, die sich noch in einem experimentellen Stadium befindet,
in der Regel nicht der Fall ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 13.10.2003 S 5 KR 1518/03