Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.1999 - 13 AL 1765/98
Überregionale Mobilität beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Aufrechterhaltung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Wenn überregionale Mobilität in dem angestrebten Beruf üblich ist oder eine besonders ungünstige Wohnlage Vermittlungsbemühungen im Tagespendelbereich von vornherein aussichtslos macht, so ist eine Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereichs von vornherein zumutbar. Die familiären, gesundheitlichen und sonstigen persönlichen Umstände des Arbeitslosen sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer solchen Beschäftigung während der gesamten Dauer der Arbeitslosigkeit besonders zu berücksichtigen. Inwieweit die Interessen des Arbeitslosen an der Aufrechterhaltung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei der Abwägung zugunsten einer Einschränkung der überregionalen Verfügbarkeit Beachtung finden können, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des BSG zum "wichtigen Grund" iSd § 119 Abs 1 S 1 Nr 1 AFG zu prüfen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 103 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 103 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst b
,
ZumutbarkeitsAnO (1982) § 1 S. 3 Nr. 2 § 3 Abs. 1 S. 1 § 4 S. 1
Vorinstanzen: SG Freiburg 09.04.1998 S 7 AL 1044/97