LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2004 - 13 AL 3065/01
Bemessung des Arbeitslosengeldes nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz über Arbeitslosenversicherung
Art. 7 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung
vom 20.10.1982 bezieht sich nur auf Zeiten einer Beschäftigung, nicht aber auf gleichgestellte Zeiten iS. von § 107 S. 1 Nr. 5 AFG bzw §
26 Abs.
2 SGB III. Daher ist eine Verlängerung der Anspruchsdauer durch Berücksichtigung von Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen
nicht möglich. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ArblVAbk CHE Art. 7 Abs. 1 Art. 7 Abs. 2 Buchst. a Art. 10
Vorinstanzen: SG Freiburg 22.06.2001 S 3 AL 2034/99