LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.1999 - 13 AL 3224/98
Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
1. Das wöchentliche Bemessungsentgelt wird bei der Berechnung der nach § 128 Abs 4 AFG zu erstattenden Krankenversicherungsbeiträge zur Vermeidung eines zu niedrigen Beitrags durch sechs anstatt sieben, wie in
§ 157 Abs 3 S 1 AFG formuliert geteilt, da auch das Arbeitslosengeld nach § 114 AFG für nur jeweils sechs Wochentage gezahlt wurde.
2. Auch wenn der wirksam gewordene Verwaltungsakt rechtswidrig war, tritt die Unterbrechung der Verjährung durch Verwaltungsakt
gemäß § 52 Abs 1 SGB X ein. Sie tritt dann nicht ein, wenn dieser rechtswidrige Verwaltungsakt durch an seine Stelle tretende Verwaltungsakte ersetzt
wurde, soweit die 6-Monatsfrist des anzuwendenden §
212 Abs
2 S 1
BGB gewahrt ist. §
212 Abs
2 BGB hindert nicht die wiederholte Vornahme einer die Unterbrechungswirkung erhaltenden Verfahrenshandlung. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: AFG § 114 § 128 § 157 Abs. 3 S. 1
,
,
SGB X § 52 Abs. 1