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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.1999 - 13 AL 3224/98
Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
1. Das wöchentliche Bemessungsentgelt wird bei der Berechnung der nach § 128 Abs 4 AFG zu erstattenden Krankenversicherungsbeiträge zur Vermeidung eines zu niedrigen Beitrags durch sechs anstatt sieben, wie in § 157 Abs 3 S 1 AFG formuliert geteilt, da auch das Arbeitslosengeld nach § 114 AFG für nur jeweils sechs Wochentage gezahlt wurde.
2. Auch wenn der wirksam gewordene Verwaltungsakt rechtswidrig war, tritt die Unterbrechung der Verjährung durch Verwaltungsakt gemäß § 52 Abs 1 SGB X ein. Sie tritt dann nicht ein, wenn dieser rechtswidrige Verwaltungsakt durch an seine Stelle tretende Verwaltungsakte ersetzt wurde, soweit die 6-Monatsfrist des anzuwendenden § 212 Abs 2 S 1 BGB gewahrt ist. § 212 Abs 2 BGB hindert nicht die wiederholte Vornahme einer die Unterbrechungswirkung erhaltenden Verfahrenshandlung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 114 § 128 § 157 Abs. 3 S. 1
,
BGB § 212 Abs. 2 S. 1
,
SGB X § 52 Abs. 1