LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2004 - 13 AL 4846/03
Bemessung der Arbeitslosenhilfe
Die Nichtberücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt für das Bemessungsentgelt der Arbeitslosenhilfe nach § 200 Abs. 1
SGB III ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 27.10.2003 S 7 AL 2628/03