LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2003 - 13 KN 974/03
Entgeltpunktebegrenzung nach § 22b FRG
Eine Begrenzung der anrechenbaren Zeiten nach dem Fremdrentengesetz auf 25 Entgeltpunkte kann der Regelung des § 22b Abs. 1 S. 1 FRG für den Fall, dass für einen Berechtigten eine Altersrente aus eigener Versicherung bewilligt und eine Hinterbliebenenrente
aus der Versicherung des verstorbenen Ehegatten anerkannt ist, nicht entnommen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: FANG Art. 6 § 4b
,
FRG § 22b Abs. 1 S. 1 § 22b Abs. 2 § 22b Abs. 3
,
,
WFG Art. 3 Nr. 5 Art. 4 Nr. 4
Vorinstanzen: SG Freiburg 30.01.2003 S 2 KN 440/02