LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.1999 - 2 U 2993/97
Bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit
Die bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule eines Schreiners kann nicht als Berufskrankheit gem BKVO Anl 1 Nr 2108 anerkannt werden, wenn die arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht vorliegen. Dabei ist die Berechnung einer
Gesamtbelastungsdosis auf der Grundlage der schriftlichen und in einem Gespräch mit einem Technischen Aufsichtsbeamten gemachten
Angaben des Versicherten ausreichend. Es ist weder möglich noch erforderlich, die konkrete Belastung eines jeden Arbeitstages
der über mehrere Jahrzehnte ausgeübten Tätigkeit als Schreiner zu rekonstruieren. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BKVO Anl. 1 Nr. 2108
Vorinstanzen: SG Karlsruhe - XX - 25.07.1997