LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.1999 - 2 U 860/99
Wegeunfall bei Straftat im Straßenverkehr
Im Falle einer Verurteilung nach §
315c Abs
1 Nr
2 StGB sind regelmäßig Zweifel daran, daß betriebsfremde Zwecke verfolgt wurden und daß sie den betrieblichen Zweck überwogen, ausgeschlossen,
denn die strafgerichtliche Feststellung eines eigensüchtigen, nicht nur eigennützigen Verhaltens schließt es aus anzunehmen,
der Versicherte habe trotzdem überwiegend im betrieblichen Interesse gehandelt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 29.01.1999 S 11 U 968/98