LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.1995 - 4 Kr 1062/93
Verfassungsmäßigkeit des § 240 Abs. 4 S. 2 SGB V
Die Verfassungsmäßigkeit des §
240 Abs.
4 S. 2
SGB V ist auch insoweit gegeben, als er vorsieht, daß für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige bei Nachweis niedrigerer Einnahmen
kalendertäglich mindestens der vierzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahme gilt. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GG Art.
14 Abs.
1 Art.
2 Abs.
1 Art.
20 Abs.
3 Art.
3 Abs.
1
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 05.05.1993 S 10 Kr 1982/92