LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2017 - 4 KR 2391/17
Der Bescheid einer Krankenkasse, mit dem diese die Belastungsgrenze des Versicherten für ein Kalenderjahr feststellt, entscheidet ausschließlich über die Zuzahlungspflicht für dieses Kalenderjahr. Der Rechtsstreit betrifft damit nicht wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr. Bescheide, mit denen die Krankenkasse die Belastungsgrenze des Versicherte für die darauffolgenden Kalenderjahre festsetzt, werden nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Für die Geltendmachung eines zeitlich unbegrenzten Anspruchs fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.
Normenkette:
SGG § 96
,
SGG § 144
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 02.06.2017 S 15 KR 405/16
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 2. Juni 2017 wird verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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