LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.1996 - 4 Kr 3151/95
Beitragspflicht zur Krankenversicherung bei nachträglicher Feststellung einer Berufskrankheit
Bei nachträglicher Feststellung einer Berufskrankheit wird die von der Krankenkasse gezahlte Entgeltersatzleistung unzweideutig
zu Verletztengeld, das der Krankenversicherungsbeitragspflicht unterliegt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 11.10.1995 S 10 Kr 1229/95