LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.05.1999 - 4 P 3764/97
Ermittlung des Pflegeaufwands bei Nichtduldung durch den Pflegebedürftigen
Das Gesetz stellt als Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen nach dem
SGB XI nicht allein auf den Pflegebedarf, sondern auf den für die Verrichtungen der Grundpflege erforderlichen Zeitaufwand der Pflegeperson
ab. Daher sind die notwendigen, vom Pflegebedürftigen aber nicht geduldeten pflegerischen Maßnahmen sind bei der Ermittlung
seines Pflegeaufwands nicht zu berücksichtigen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 19.09.1997 S 4 P 2959/96