LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2005 - 5 KA 1484/05
Ermächtigung für Krankenhausärzte in der Vertragsärztlichen Versorgung
1. Nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Vorschrift ist die Ermächtigung nach §
116 SGB V iVm §
31a Abs
1 Ärzte-ZV nur für Krankenhausärzte möglich. Dient sie ausschließlich dazu, Versorgungslücken zu schließen, so kommt sie nur
bei einer Minderversorgung der Versicherten in Betracht. Dieser Vorrang ist auch durch die Neuregelung der §§ 115a und 115b
SGB V unberührt geblieben.
2. Ein qualitativer Versorgungsbedarf wird nicht schon allein durch den Umstand besgründet, dass besondere Erfahrungen und
Kenntnisse im Zusammenhang mit der Behandlung von Persönlichkeitsstörungen bei Sexualstraftätern geltend gemacht werden. [Nicht
amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 31 Abs. 1 Buchst b § 31a Abs. 1 S. 1 § 31a Abs. 1 S. 2
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 21.02.2005 S 11 KA 4671/02